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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Schornsteinfegerwesen

Kennziffer E - 256/24/39 I zum nächstmöglichen Zeitpunkt I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I EG 9 a TVöD, A 9 L1E2 LBesG I Bewerbungsfrist: 08. September 2024

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in (m/w/d) Schornsteinfegerwesen für die Untere Immissionsschutzbehörde im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Fokus auf der Durchführung von Vollzugsaufgaben im Schornsteinfegerwesen.

Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen und Sie gerne in einem Team aus spezialisierten Mitarbeitenden an der Erhaltung der Umwelt und einer nachhaltigen ökologischen Zukunft mitwirken wollen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

    • Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder erfolgreicher Abschluss als Verwaltungswirt/in, Verwaltungsfachangestellte/r bzw. des Verwaltungslehrgangs I
    • Darüber hinaus wünschenswert

      • Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
      • Loyalität, Kommunikationsstärke und Flexibilität
      • Organisationskompetenz und Durchsetzungsfähigkeit
      • eine selbständige, engagierte und lösungsorientierte Arbeitsweise, sicherer Umgang mit IT
      • Führerschein der Klasse B, sowie die Bereitschaft den privaten PKW für dienstliche Zwecke als offizielles Kraftfahrzeug zu nutzen

    Ihre Aufgaben

    • Bearbeitung von Nachbarbeschwerden
    • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz
    • Durchführung von ordnungsbehördlichen Verfahren
    • vollständige Bearbeitung von Mängelanzeigen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen
    • Durchsetzung des zweiten Feuerstättenbescheides gemäß Schornsteinfegerhandwerksgesetz
    • Erstellung von Leistungsbescheiden bis zur Vollstreckung im Rahmen des Schornsteinfegerwesens

    Wir bieten Ihnen


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    Gesundheitsmanagement/Sport

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    30 Tage Urlaub

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    Moderne
    Arbeitsplatzausstattung

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    Homeoffice
    (Stellenabhängig) /
    flexible Arbeitszeiten

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    Betriebliche
    Altersvorsorge

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    Personalentwicklung/
    Coaching/Mentoring

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    Onboarding

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    Sicherer
    Arbeitsplatz

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    Feedback/
    Ideenmanagement

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    Mitarbeitendenevents

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    Moderne Mobilitäts-
    angebote wie Jobrad,
    AG-Darlehen &
    Dienstfahrkarten

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    LeistungsOrientierte
    Bezahlung


    Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz Frau Helga Loth (Tel. 02151/86-2450) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Auswahlverfahren ist Herr Werner Kondermann 
    (Tel. 02151/86-1319).


    Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

    Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

    Charta der Vielfalt

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