Die Stadt Krefeld braucht, sucht und fördert Dich als Stadtbauoberinspektoranwärter:in im gehobenen
bautechnischen Dienst.
Wenn Du ein Studium im Bauingenieurwesen, der Fachrichtung Architektur oder einer vergleichbaren
Richtung abgeschlossen hast, kann es am 01. Mai 2025 losgehen!
Über einen Zeitraum von 14 Monaten machen wir Dich fit, um vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeiten
im technischen Bereich der Stadtverwaltung Krefeld zu übernehmen.
Die Ausbildung zum/zur Stadtbauoberinspektor:in gliedert sich dabei in eine theoretische und eine
praktische Ausbildung. Über einen Zeitraum von ca. fünf Monaten werden Dir in einem theoretischen Teil
der Ausbildung verwaltungsspezifische Inhalte vermittelt. Du lernst die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften
auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts (Planungsrecht, Bauordnungsrecht,
Baunebenrecht) kennen und wirst auf die abschließende Laufbahnprüfung sowie auf Deine zukünftigen
Aufgaben im Fachbereich Bauaufsicht vorbereitet.
Die praktischen Inhalte werden Dir von erfahrenen und kompetenten Ausbilder:innen in unseren verschiedenen Fachbereichen (z.B.: Bauaufsicht, Stadtplanungsamt, Umweltamt, Gebäudemanagement (ZGM)) vermittelt.
Insbesondere lernst Du bei uns u.a.:
• Übergreifendes Management öffentlicher Bauprojekte
• Planung, Durchführung und Kontrolle von Arbeiten beim Bau öffentlicher Gebäude und Anlagen
• Anwendung von Gesetzen und Richtlinien, zum Beispiel Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Nach Beendigung der Ausbildung ist der Einsatz in der Unteren Bauaufsicht vorgesehen (Änderungen
des Einsatzbereiches bleiben vorbehalten). Die Bauaufsicht ist ein Teil des Ordnungsrechts und dient der Gefahrenabwehr.
Ihre wesentliche Aufgabe ist die Überwachung der öffentlichen Vorschriften bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung und -änderung sowie dem Abbruch baulicher Anlagen.
Insbesondere bist Du dann für folgende Aufgaben zuständig:
• Überprüfung der Bauanträge
• Erteilung von Baugenehmigungen
• Beratung von Architekten und Bauherren
Als Stadtbauoberinspektoranwärter:in wirst Du zunächst zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Wir bieten Dir einen fundierten Einstieg in das Berufsleben, der im Hinblick auf Deine Karriere,
vielseitige Perspektiven bietet. Wir legen außerdem Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und einen krisensicheren Arbeitsplatz.
Klingt interessant? Dann bewirb Dich! Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.
Beamtenrechtliche Voraussetzungen
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Höchstalter von 40 Jahren und 10 Monaten zum Tag der Einstellung
Fachliche Voraussetzungen
- Du hast ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule/Gesamthochschule in
einem der Fachgebiete
• Bauingenieurwesen
• Architektur
• Hochbau
• oder in einer fachverwandten geeigneten Fachrichtung
Das zeichnet Dich aus
- Kooperationsbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Kritikfähigkeit
Wir bieten Dir:
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Moderne
Arbeitsplatzausstattung
Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
Für fachliche Fragen steht Dir im Fachbereich 63 (Bauaufsicht) Tanja Rabe (Telefon: 02151/86-3900, E-Mail: tanja.rabe@krefeld.de) zur Verfügung. Dein Ansprechpartner im Fachbereich 10 (Verwaltungssteuerung und -service) ist Frau Sachse (Telefon: 02151/86-1369, E-Mail: pia.sachse@krefeld.de).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.