Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Sachgebiet Aufenthalt und Einbürgerung im Fachbereich Migration und Integration, Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld.
Bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten/einer Beamtin ist eine Ausweisung nach der o.g. Laufbahngruppe möglich, wenn die haushaltsrechtlichen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen dazu geschaffen sind.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
In der Stadtverwaltung Krefeld gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Darüber hinaus ist interkulturelle Kompetenz mit Blick auf die Zielgruppe des Fachbereiches Migration und Integration von besonders großer Bedeutung.
Wir erwarten insbesondere Offenheit gegenüber anderen Kulturen und eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie. Im Kontakt mit Kundinnen und Kunden ist Mehrsprachigkeit von Vorteil. Selbstverständlich freuen wir uns über Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten.
Ihr Profil
- Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gemäß der Ausbildungsverordnung Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt allgemeiner Verwaltungsdienst des Landes NRW (VAP1.2) oder
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, Verwaltungswirt/in oder des Verwaltungslehrgangs I
- erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung mit büro- oder verwaltungsorientiertem Zuschnitt (z.B. Rechtsanwalts-/Notar-/Steuerfachangestellte/r, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Bank- oder Industriekauffrau/-mann etc.) und ggf. die Bereitschaft, sich über einen Basislehrgang zu qualifizieren. Der Basislehrgang umfasst neben 150 Unterrichtsstunden und zwei Leistungsnachweisen auch das Training-on-the Job
- ein sicherer Umgang mit Kundinnen und Kunden unterschiedlicher Nationen und ausgeprägte Konfliktfähigkeit
- eine hohe Sozial- und Stressbewältigungskompetenz sowie Einfühlungsvermögen im Hinblick auf die jeweilige ethnische oder kulturelle Herkunft der Kundinnen und Kunden
- ein ausgewogenes Urteilsvermögen, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung einschließlich der Bereitschaft sich in die spezifischen IT-Fachverfahren einzuarbeiten
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Passersatzdokumenten sowie Aufenthaltstiteln gem. §§ 25(I), 25(II), 28, 30, 31, 32, 33 und 34
- Bearbeitung von Anträgen auf Auflagenänderung
- Bearbeitung von Mitteilungen in Strafsachen und allgemeinen Anfragen
- Bearbeitung von Visumsangelegenheiten
- Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Abstimmung mit anderen Fachbereichen und Behörden
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/ Sport

30 Tage Urlaub

Moderne
Arbeitsplatzausstattung

Homeoffice
(Stellenabhängig)/
flexible Arbeitszeiten

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

Mitarbeitendenevents

Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Migration und Integration Frau Sonja Tessmer (Tel. 02151/86-2395) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Anke Axnick (Tel. 02151/86-1480).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
