Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Verkehrsraumplaner/in (m/w/d) für den Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung.
Wenn Sie ein abwechslungsreiches und inspirierendes Arbeitsumfeld suchen und zukunftsorientiert an der Verbesserung der Lebensqualität für die Krefelder Bürger/innen mitarbeiten wollen und über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- abgeschlossenes Studium (Diplom (TH/FH/Uni) oder Bachelor/Master) mit der Vertiefungsrichtung Verkehrsplanung/-bau
- Kenntnisse der Regelwerke der Planungen, insbesondere
- Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
- Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 23)
- Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05)
- Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)
- der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) - Kenntnisse der Regelwerke der Bauausführung, insbesondere
- Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12/24),
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV Asphalt-StB 07/13 und ZTV Pflaster-StB 20) - Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
- Kenntnisse der MS Office Anwendungen und Auto CAD
- eine mehrjährige Berufserfahrung in dem Aufgabengebiet
- eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, um technische Vorgänge möglichst verständlich für die Bürgerschaft zu formulieren
- Planungskompetenz und Entscheidungsfreude
- eine hohe Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität
- Organisations- und Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsfähigkeit und eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Planung von Verkehrsanlagen (städtische Verkehrsstraßen und Radwege, Krefelder Promenade) mit erheblichen Schwierigkeitsgraden für die Leistungsphasen 1 und 2
- bei Fremdvergaben Angebotseinholung und Auftragsvorbereitung für die Leistungen der Ingenieur- und Architekturbüros mit Kontrolle der Planungsergebnisse
- Mitarbeit bei der Erstellung eines Straßen- und Wegekonzepts
- Prüfung von Anfragen, Erstellung von Vorlagen und Stellungnahmen sowie Fortschreibung der Beteiligtendokumentation
- Betreuung von externen Bauvorhaben zu Bahnübergängen und Eisenbahnunterführungen, sowie Abstimmung von Kreuzungsvereinbarungen
Wir bieten Ihnen
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Moderne
Arbeitsplatzausstattung
Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
Mitarbeitendenevents
Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
LeistungsOrientierte
Bezahlung
In der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu verschiedenen Standorten notwendig und die Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf. Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche Zwecke anerkannt wird.
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung Frau Chantal Ojstersek (Tel. 02151/86-4370) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Auswahlverfahren ist Herr Werner Kondermann (Tel. 02151/86-1319).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.