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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine

Lehrer/in (m/w/d) für Elementare Musikpädagogik mit beliebigem Hauptfach

 im Umfang von bis zu 15 wöchentlichen Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zuzüglich Ferienüberhang 

Kennziffer E - 39/25/41MUS I Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt  I unbefristet I
Vergütung EG 9 b TVöD I Bewerbungsfrist: 23. Februar 2025

Die Musikschule der Stadt Krefeld ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen e.V. und setzt den Strukturplan in großem Umfang um. Zurzeit werden ca. 4.200 Schüler/innen von 48 festangestellten Lehrkräften unterrichtet. Einen großen Stellenwert nimmt dabei die Zusammenarbeit mit Schulen und Kindertageseinrichtungen ein.

Das denkmalgeschützte Musikschulgebäude befindet sich im schönen Sollbrüggenpark und verfügt über gut ausgestattete Unterrichtsräume, einen Innenhof und den Helmut Mönkemeyer Saal, in dem regelmäßig Konzerte und Theatervorstellungen stattfinden. Weitere Informationen zur Schule finden Sie auf der Internetseite www.musik.krefeld.schulen.net

Wenn Sie über die im Profil genannte Qualifikation verfügen und in einem künstlerischen Anspruch und einer zeitgemäßen pädagogischen Vorgehensweise keinen Widerspruch sehen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

  • ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium im Studienfach Elementare Musikpädagogik oder eine gleichwertige musikpädagogische und künstlerische Ausbildung 
  • darüber hinaus wäre wünschenswert

  • ein zusätzliches instrumentales oder vokales Hauptfach 
  • große Bereitschaft zur Umsetzung neuer Unterrichtskonzepte und Veranstaltungsformate
  • Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Arbeitsfeldern
  • Interesse an einer fächerübergreifenden Zusammenarbeit in einem engagierten und motivierten Kollegium
  • gute Kommunikationsfähigkeit und besondere Freude am Umgang mit Schülern/innen, Eltern und Kollegen/innen

Ihre Aufgaben

  • Unterricht in allen Angeboten der Elementaren Musikpädagogik
  • Lehrtätigkeit auch in Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • ggf. Unterricht in einem weiteren instrumentalen oder vokalen Hauptfach, im EInzel-, Partner- und Gruppenunterricht
  • Mitwirkung bei Veranstaltungen der Musikschule entsprechend dem TVöD auch an Wochenenden und Feiertagen

Wir bieten Ihnen


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Gesundheitsmanagement/Sport

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30 Tage Urlaub

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Moderne
Arbeitsplatzausstattung

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Betriebliche
Altersvorsorge

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Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

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Onboarding

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Sicherer
Arbeitsplatz

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Feedback/
Ideenmanagement

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Mitarbeitendenevents

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Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

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LeistungsOrientierte
Bezahlung


Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen der Leiter der Musikschule Herr Roman Marreck (Tel. 02151/64422-0) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Anke Axnick (Tel. 02151/86-1480).


Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

Charta der Vielfalt

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