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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine

Fachberatung (m/w/d) Kinderschutz

Kennziffer E-9/25/51 I zum nächstmöglichen Zeitpunkt I befristet für die Dauer der Elternzeit, eine unbefristete Einstellung ist möglich I Teilzeit 19,5 WS I EG S 12 TVöD-SuE + befristete Zulage nach EG S 15 TVöD-SuE I Bewerbungsfrist: 02. Februar 2025

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Fachkraft Kinderschutz (m/w/d) für den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, in der Abteilung Kinder.

Gut aufgehoben in der städtischen Kindertagesbetreuung, weil uns sowohl die Kinder, als auch unsere Beschäftigten am Herzen liegen. Ihnen ist das Wohl der Kleinsten wichtig und Sie möchten uns in der Verwaltung dabei aktiv unterstützen, für Kinder und ihre Familien gute Startvoraussetzungen von Anfang an zu schaffen? Dann bewerben Sie sich bei uns als Mitarbeiterin /Mitarbeiter in der Abteilung Kinder!

Der Einsatz auf der ausgeschriebenen Stelle ist zunächst für die Dauer der Elternzeit der derzeitigen Stelleninhaberin befristet und wird für diesen Zeitraum mit S 12 TVöD-SuE + Zulage nach S 15 TVöD-SuE vergütet. Eine unbefristete Einstellung mit einer Vergütung nach S 12 TVöD-SuE kann erfolgen, da im Anschluss an die ausgeschriebene Stelle ein Einsatz in einem anderen Bereich der Stadtverwaltung Krefeld möglich ist.


Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

    • ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/Master/(FH-) Diplom) der Sozialpädagogik / Sozialen Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung
      oder
    • ein vergleichbarer Hochschulabschluss aus den Bereichen Erziehungswissenschaften und Sozialwesen mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung in der Kindheit oder im Bereich Pädagogik/ Kindheitspädagogik
      oder
    • ein Abschluss eines vergleichbaren Studiums mit Inhalten der Entwicklungspsychologie/pädagogische Psychologie/Sozialpsychologie
    • in allen Fällen wird eine Qualifikation als zertifizierte Kinderschutzfachkraft benötigt oder die Bereitschaft, diese kurzfristig zu erlangen
    • die Bereitschaft zur Terminwahrnehmung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit (z.B. Fortbildungen für Tagespflegepersonal Samstags und Werktags 18:00 Uhr - 21:00 Uhr)
    • Darüber hinaus wünschenswert

      • idealerweise einschlägige Berufserfahrung im Bereich "Kinderschutz"
      • fundierte Erfahrungen und Kenntnisse über die für das Aufgabengebiet notwendige Methodik und Didaktik
      • Kenntnisse der für das zukünftige Aufgabengebiet maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen
      • Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
      • Durchsetzungsvermögen sowie Entscheidungsfähigkeit und Einfühlungsvermögen
      • Bereitschaft, die eigenen Sach- und Fachkompetenzen eigenverantwortlich zu erweitern
      • Selbstständige, sorgfältige und eigenständige Arbeitsweise

    Ihre Aufgaben

    • Beratung der Teams von städtischen Kindertageseinrichtungen, einzelnen Mitarbeiter/innen und Kindertagespflegepersonen im Hinblick auf die Sicherstellung des Kindeswohls
    • Durchführung von Gefährdungseinschätzungen nach dem "Vieraugenprinzip" bei Meldungen aus Kita und Kindertagespflege vor Ort
    • Moderation von anlassbezogenen und regelmäßigen Fallkonferenzen mit den Bezirksleitungen und den Fachberatungen der Abteilung Kinder
    • Unterstützung der Mitarbeiter/innen in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen bei zu führenden Elterngesprächen
    • Vorbereitung und Durchführung von Arbeitskreisen mit den kitaeigenen Multiplikatoren für den Kinderschutz und den Familienzentren
    • Ausrichtung von fachgebundenen, internen Fortbildungen für Mitarbeiter/innen der Abteilung Kinder und Kindertagespflegepersonen sowie Ermittlung von Fortbildungsbedarf in diesem Bereich für die gesamte Abteilung
    • Implementierung und regelmäßige Evaluierung von Kinderschutzkonzepten, Dokumentations- und Beobachtungsverfahren in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches (SGB),des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Kinderbildungsgesetzes und der UN-Kinderrechtskonventionen

    Wir bieten Ihnen


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    Gesundheitsmanagement/Sport

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    30 Tage Urlaub

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    Betriebliche
    Altersvorsorge

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    jährlich bis zu zwei
    Regenerationstage

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    Personalentwicklung/
    Coaching/Mentoring

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    Onboarding

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    Sicherer
    Arbeitsplatz

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    Feedback/
    Ideenmanagement

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    Mitarbeitendenevents

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    Moderne Mobilitäts-
    angebote wie Jobrad,
    AG-Darlehen &
    Dienstfahrkarten

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    LeistungsOrientierte
    Bezahlung


    Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau Bettina Dewan (Tel. 02151/86-3309) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jennifer Schweers (Tel. 02151/86-1362).


    Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

    Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

    Charta der Vielfalt

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