Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in (m/w/d) Rückkehrmanagement für den Fachbereich Migration und Integration am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
In der Stadtverwaltung Krefeld gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Darüber hinaus ist interkulturelles Verständnis aufgrund der Zielgruppe des Fachbereiches Migration und Integration von besonders großer Bedeutung. Wir erwarten insbesondere Offenheit gegenüber anderen Kulturen und eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie. Im Kontakt mit Kundinnen und Kunden ist Mehrsprachigkeit von Vorteil. Selbstverständlich freuen wir uns über Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten.
Ihr Profil
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in bzw. des Verwaltungslehrgangs II oder
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungswirt/in und die Bereitschaft sich über den Verwaltungslehrgang II zu qualifizieren oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens oder
- abgeschlossenes Studium mit entsprechender Berufserfahrung in einem vergleichbaren Arbeitsfeld (z. B. Sozialleistungsbereich) des öffentlichen Dienstes und die Bereitschaft, sich verpflichtend durch den Verwaltungslehrgang II zu qualifizieren
- sicherer Umgang mit dem Publikum und Konfliktfähigkeit (der mit den Aufgaben verbundene Publikumsverkehr ist nicht immer konfliktfrei)
- Bereitschaft zur ständigen Fortbildung einschließlich der Bereitschaft sich in die spezifischen IT-Fachverfahren einzuarbeiten
- ausgewogenes Urteilsvermögen, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- hohe Sozial- und Stressbewältigungskompetenz sowie Einfühlungsvermögen im Hinblick auf die jeweilige ethnische oder kulturelle Herkunft der Kundinnen und Kunden
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- allgemeine Beratung von Ausländerinnen und Ausländern
- Ausweisung von drittstaatsangehörigen Ausländer/innen ohne rechtmäßigen Aufenthalt oder rechtmäßigem Aufenthalt von wenigen Jahren sowie Ausweisung von drittstaatsangehörigen Ausländer/innen mit mehrjährigem rechtmäßigen Aufenthalt, faktischer Inländereigenschaft oder (deutschen) Familienangehörigen
- Versagung, Verkürzung, Rücknahme und Widerruf von Aufenthaltstiteln und Duldungen
- Entscheidung über die Erteilung und Verlängerung von Duldung oder Aufenthaltstiteln sowie Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen unter Beteiligung der ZAV
- Mitwirkung an der Passersatzpapierbeschaffung
- Fertigung von Stellungnahmen im Rechtsmittelverfahren, Teilnahme an mündlichen Verhandlungen vor den Gerichten
- Beantragung von Abschiebehaft vor Gericht
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Moderne
Arbeitsplatzausstattung

Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Migration und Integration Herr Markus Pastors (Tel. 02151/ 86-2256) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Anke Axnick (Tel. 02151/ 86-1480).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
