Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie im Fachbereich Sport und Sportförderung als Abteilungsleitung (m/w/d) Sportentwicklung.
Die Stadt Krefeld bietet ihren rund 234.000 Einwohnern vielseitige und abwechslungsreiche Bewegungsräume für Jung und Alt. Zu den Aufgaben des Fachbereichs Sport und Sportförderung gehören der Betrieb von fünf Bädern, zwei Eishallen, 17 Bezirkssportanlagen und 75 Sporthallen. Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Modernisierung und Instandhaltung von vorhandener Sportstätteninfrastruktur, in Kombination mit der Schaffung neuer Bewegungsangebote. Der Standort des Fachbereichs Sport und Sportförderung befindet sich auf der St. Anton Str. 56 in 47798 Krefeld.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen und die Krefelder Bürger/innen, Vereine und Sportlerschaft bei ihrer Leidenschaft unterstützen und den Sport in der Stadt Krefeld voranbringen möchten, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt allgemeiner Verwaltungsdienst des Landes NRW (VAP2.1) oder
- einen erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in bzw. des Verwaltungslehrgangs II
- oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
(Bachelor/FH-Diplom/Master) aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Sportwissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation auf DQR-Niveau 6 - Hohes Maß an Sozial- und Führungskompetenz, Verantwortungsbereitschaft und außerordentlichem Engagement
- Gespür für Bedarfe der Allgemeinheit und die Fähigkeit, die Perspektive zu wechseln
- Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit
- Eigeninitiative, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Souveränes und freundliches Auftreten
- Ggfs. Nachweise der absolvierten Fort- oder Weiterbildungen zu den Themenbereichen Personalführung, Betriebswirtschaft und Qualitätsmanagement
- Führerschein der Klasse B*
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Fachliche und personelle Leitung der Abteilung Sportentwicklung mit aktuell sieben Mitarbeitenden
- Steuerung und Koordinierung von Arbeitsabläufen, Maßnahmen und Projekten im Zuständigkeitsbereich
- Sportentwicklungsplanung und Sportstättenbedarfsanalyse
- Mitwirkung bei abteilungs- und fachbereichsübergreifenden sowie stadtbedeutenden Projekten und Entwicklungen
- Sonderaufgaben nach Weisung
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Moderne
Arbeitsplatzausstattung

Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

Mitarbeitendenevents

Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

LeistungsOrientierte
Bezahlung
*In der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu verschiedenen Standorten notwendig und die Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf. Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche Zwecke anerkannt wird.
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen der Leiter des Fachbereiches Sport und Sportförderung, Herr Oliver Klostermann (Tel. 02151/86-3400) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Claudia Ellinghoven (Tel. 02151/86-1322).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
