Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung als Leitung (m/w/d) der städtischen Jugendeinrichtung Freizeitzentrum Süd.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master/(FH-)Diplom) der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik
oder
ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master/(FH-)Diplom) aus den Bereichen Sozialwissenschaften/Sozialwesen/ Erziehungswissenschaften, jeweils mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Arbeit von Sozialarbeitenden - spezifische Methodenkenntnisse wie Erlebnis- oder Medienpädagogik
- ausgeprägte interkulturelle Kompetenz
- Fähigkeit zum Organisieren und Improvisieren
- Verwaltungskenntnisse zur Führung einer Jugendeinrichtung
- hohes Maß an Führungskompetenz und strategischer Kompetenz
- umfassende Kenntnisse der Methoden der sozialen Arbeit, insbesondere Gruppen- und
Projektarbeit, partizipative Arbeitsweisen
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Leitung der städtischen Jugendeinrichtung Freizeitzentrum Süd
- Steuerung des Ressourceneinsatzes sowie Koordination der pädagogischen und strukturellen Aufgaben innerhalb der Einrichtung. Hierzu gehört auch die Akquise zusätzlicher Fördermittel (z.B. aus EU-, Bundes- bzw. Landesmitteln) sowie Akquise von Spenden- bzw. Sponsorengeldern
- Aktive Mitarbeit beim Planungs- und Wirksamkeitsdialog (Festlegung von Schwerpunkten und Zielvorgaben, Erstellung und Evaluation von Berichts- und Planungsunterlagen).
- Dienst- und Fachaufsicht für alle Mitarbeiter/innen der Einrichtung inkl. Erstellung von Dienstplänen/Personaleinsatzplanung
- Leitung der internen Teamgespräche zur konzeptionellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung
- Ausübung des Hausrechts
- Einrichtungsbezogene Ziele entwickeln und inhaltliche Planung eigener Aktivitäten und Angebote für die Zielgruppe der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie ihrer Durchführung, Evaluation/Reflektion und Modifikation
- Planung, Organisation und Durchführung von lebensweltbezogenen
Angeboten im Rahmen der Leistungsarten von offener Kinder- und Jugendarbeit
- Kooperation und Vernetzung mit unterschiedlichen Trägern/Trägerinnen, Organisationen
und Ehrenamtlichen (z.B. bei der Realisierung von Projekten
und Veranstaltungen)
- Wahrnehmung administrativer Aufgaben
- Ordnung und Strukturierung von Verwaltungsarbeit, Führung der Barkasse, Erstellen
von Einkaufsscheinen
- Erstellen des Berichts- und Planungswesens, Erfassung von Kennzahlen und schriftlichen
Ausarbeitungen und Konzepten
- Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten/Praktikantinnen, Einsatz von ehrenamtlichen
Kräften und nebenberuflichen Kräften
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring/
Supervision

jährlich bis zu zwei
Regenerationstage

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

Mitarbeitendenevents

Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau Silke Wintersig (Tel. 02151/86-3270) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
