Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in (m/w/d) Personalangelegenheiten für den Bereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung im Zentralbereich.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes
Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
oder - der erfolgreiche Abschluss als
Verwaltungsfachwirt/in bzw. des Verwaltungslehrgangs
II
oder - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master/ (FH-) Diplom) aus den Studienbereichen Verwaltungswissenschaften / Wirtschaftswissenschaften
oder im Bereich Personalwesen
oder - ein Abschluss als Personalfachkaufmann/-frau (IHK) in Kombination mit einer vorherigen erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen kaufmännischen Ausbildung
- umfangreiche personal- und tarifrechtliche
Kenntnisse
(z.B. TVöD, Landesbeamtengesetz NRW, LGG NRW, LPVG NRW, SGB IX, ArbSchG, ArbStättV, IfSG und MuschG) - Grundzüge des Organisationsmanagements – insbesondere Kenntnisse zur Strukturierung sowie Optimierung von Aufbau- und Ablauforganisation
- Methodenwissen zur Stellenbemessung
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Durchführung von Personalangelegenheiten
(mit Ausnahme des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen) und Ansprechpartner/in für Mitarbeiter/innen - Durchführung und Überwachung des Stellenbesetzungsverfahren:
- verantwortliche Vorbereitung und Koordination von Vorstellungsgesprächen mit dem Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service und den Fachabteilungen
- Erstellung von Anträgen auf Stellenfreigaben
- Koordination der Erstellung von Stellenbeschreibungen, Überprüfung und ggf. eigenverantwortliche Korrektur
- Beratung und Begleitung der Fachabteilungen im Hinblick auf anstehende Stellenbesetzungsverfahren
- Fertigung von verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Stellenausschreibungen - Beratung, Prüfung und Bescheidung von Anträgen
zur mobilen Heimarbeit
- Mitwirkung bei:
- der Durchführung von Organisationsangelegenheiten
- Fortschreibung der Stellenbedarfsbemessung
- der konzeptionellen Weiterentwicklung der organisatorischen Strukturen
- der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Konkretisierung des Sicherheitskonzeptes der
Stadt Krefeld, inklusive
Teilnahme an der Sicherheitskonferenz
- Teilnahme an Arbeitsplatzbegehungen, Arbeitsstättenbegehungen
in Zusammenarbeit mit
der Sicherheitsfachkraft sowie in Rahmen der
Raumplanung
- Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an
Brandschutzbeauftragten, Sicherheitsbeauftragten
sowie Ersthelfer/innen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
- Koordinierung der Schulungen für Brandschutzbeauftragten/
Sicherheitsbeauftragte sowie
Ersthelfer/innen
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

LeistungsOrientierte
Bezahlung

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

Mitarbeitendenevents

Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau Katja Nowotnick (Tel. 02151/86-1549) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
