Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in, Gärtner/in (m/w/d) Baumschutzangelegenheiten für die Abteilung Naturschutz,
Landschafts- und Grünordnung im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Fokus auf der Bearbeitung von Anträgen nach der Baumschutzsatzung.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/in oder einer anderen für die Tätigkeit erforderliche Ausbildung (z.B. Forstwirt/in) sowie die Bereitschaft sich über den Basislehrgang für die Verwaltungstätigkeiten fortzubilden. Der Basislehrgang umfasst neben 150 Unterrichtsstunden und zwei Leistungsnachweisen auch das Training-on-the Job
- und Abschluss zum/zur FLL-zertifizierten Baumkontrolleur/in oder eines gleich- bzw. höherwertigen Fachkundenachweises
- umfassende Kenntnisse der Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld, insbesondere zur Abgrenzung zum Privat- und Nachbarschaftsrecht
- Grundkenntnisse des Verwaltungsverfahrens- und
Ordnungswidrigkeitenrechtes
- Grundkenntnisse in IT- und Datenbanksystemen und Auswertetools (z.B. MS-Access) sowie den weiteren MS-Office-Produkten
- ein souveränes und freundliches Auftreten gegenüber der Bürgerschaft und Politik
- eine strukturierte und selbstständige Arbeitsweise sowie die Fähigkeit eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen
- eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise der deutschen Sprache, um fachliche Inhalte verständlich und adressatengerecht zu vermitteln
- Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- vollumfängliche und ganzheitliche Bearbeitung von Anträgen nach der
Baumschutzsatzung, insbesondere
- fachliche und rechtliche Beratung der Bürger/innen und Antragsteller/innen nach der Baumschutzsatzung
- statistische Auswertungen/Jahresstatistik (z. B. Anzahl der Anträge pro Jahr, Freigaben/Absagen, Nachpflanzungen)
- Festlegung von angemessenen Nachpflanzungen und/oder Ersatzgeldern (Info: Ersatzgelder erst nach der neuen BSS)
- Kontrolle der auferlegten Ersatzpflanzungen
- Mitwirkung bei der Beantwortung von Anfragen aus Bürgerschaft und Presse sowie aus dem politischen Raum
- fachliche Unterstützung des Fachbereichs Recht im Fall von Klageverfahren gegen die Baumschutzsatzung - Feststellung von Verstößen gegen die Baumschutzsatzung sowie die Dokumentation und Beweissicherung zur Einleitung eines möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Wir bieten Ihnen
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Moderne
Arbeitsplatzausstattung
Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
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Ideenmanagement
Mitarbeitendenevents
Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
Leistungsorientierte
Bezahlung (LOB)
In der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu verschiedenen Standorten notwendig und die Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf. Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche Zwecke anerkannt wird.
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz Frau Maren Elfers (Tel. 02151/86-2469) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Auswahlverfahren ist Herr Werner Kondermann (Tel. 02151/86-1319).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.