Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Fachberatung (m/w/d) für Inklusion im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung.
Wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik, jeweils mit staatlicher Anerkennung, als Heilpädagogin/Heilpädagoge mit, soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen, staatlicher Anerkennung oder der Kindheitspädagogik, oder über einen Bachelorabschluss der Psychologie mit einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik, jeweils mit staatlicher Anerkennung
oder - abgeschlossenes Hochschulstudium der Heilpädagogik mit, soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen, staatlicher Anerkennung
oder - abgeschlossenes Hochschulstudium der Kindheitspädagogik (Bachelor)
oder - abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie (Bachelor) in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung
- vertiefte Kenntnisse im Kinderbildungsgesetz und in den Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0-10 Jahren des Landes NRW
- gute Kenntnisse im SGB VIII, im BTHG, des Landesrahmenvertrags NRW (Eingliederungshilfen), der UNO Kinderrechtskonventionen und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- gute Kenntnisse über die strukturellen Rahmenbedingungen der Kommunalen Präventionsketten
- routinierter Umgang mit Standartsoftware z.B. Word, Excel, PowerPoint
- vertiefte Fachkenntnisse über Verfahren und Methoden zur Qualitätssicherung,
-entwicklung und -kontrolle
- gute Fachkenntnisse über Moderationstechniken, lösungsorientierte Gesprächsführung, Konfliktmanagement und Krisenintervention
- vertiefte Fachkenntnisse zur frühkindlichen Bildung und Entwicklung sowie deren Dokumentation
- umfangreiche Kenntnisse zur Initiierung, inhaltlich-fachlichen Gestaltung sowie zur geeigneten Durchführung und Evaluation von Fortbildungsangeboten
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- pädagogische Beratung der inklusiven Kitas, Qualitätsentwicklung und -sicherung, Erstellung von Konzepten usw.
- Kommunikations- und Konfliktberatung
- kindbezogene Einzelfallberatung für die Bereiche Entwicklungsauffälligkeiten und -abweichungen und Begabtenförderung
- Fortbildung und Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte der inklusiven Kitas
- Teilnahme an sowie Planung und Durchführung von Elterngesprächen mit besonderem Fokus auf die Haltungs- und Methodenkompetenzfrage und der Sicherstellung der Erziehungspartnerschaft
- fachliche Beratung und Weitergabe von abteilungsinternen Standards bzw. Empfehlungen an die freien Träger im Zusammenhang mit dem Ausbau von Betreuungsangeboten in Kitas
- Beratung und konzeptionelle Weiterentwicklung von Betreuungsangeboten von Kindern mit Behinderungen
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vernetzung der Angebote, Gremienarbeit
- Teilnahme und Mitarbeit in örtlichen und überörtlichen Fachkreisen u.a. der Arbeitsgemeinschaft der Träger von Kindertageseinrichtungen (AG § 78 SGB VIII), der UAG kommunale Präventionsketten etc.
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau Bettina Dewan (Tel. 02151/86-3309) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
