Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als motivierte/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bäderbereich im Fachbereich Sport und Sportförderung.
Wenn Sie über eine Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
- Berufserfahrung in diesem Arbeitsbereich
- eine Erste-Hilfe Ausbildung
- körperliche Fitness
- Durchsetzungsvermögen
- ein souveränes und freundliches Auftreten
- Teamfähigkeit
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Beckenaufsicht und Rettungsdienst
- Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben, wie z.B. Einhaltung der Haus- und Badeordnung sicherstellen
- Durchführung von Reinigungsarbeiten
- Durchführung bädertechnischer Kontrollen
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Moderne
Arbeitsplatzausstattung

Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle stehen Ihnen im Fachbereich Sport und Sportförderung Herr Bastian Bindl (Tel. 02151/ 86-3402) sowie Herr Dieter Porten (Tel. 02151/ 153864) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Anke Axnick (Tel. 02151/ 86-1480).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
