Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Fachangestellte/n (m/w/d) für Bäderbetriebe für den Fachbereich Sport und Sportförderung, St.-Anton-Str. 56, 47798 Krefeld. Wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe verfügen, freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für das Bäderwesen
- Aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung (Nachweis nicht älter als zwei Jahre)
- kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln im Umgang mit den Badegästen
- Bereitschaft zum Schicht- und Wochenenddienst
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Beckenaufsicht und Rettungsdienst
- Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben, wie z.B. Einhaltung der Haus- und Badeordnung sicherstellen
- Durchführung von Reinigungsarbeiten sowie bädertechnischer Kontrollen
Wir bieten Ihnen
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Moderne
Arbeitsplatzausstattung
Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Sport und Sportförderung Herr Bastian Bindl (Tel. 02151/ 86-3402) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Anke Axnick (Tel. 02151/ 86-1480).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
