Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Klimaschutzmanager/in (m/w/d) in der Stabsstelle "Klimaschutz und Nachhaltigkeit " des Geschäftsbereiches Umwelt und Verbraucherschutz, Soziales, Senioren, Wohnen und Gesundheit mit dem Fokus auf Klimaschutz.
Die Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit bearbeitet mit über 10 Mitarbeitenden die Themen Klimaschutz, Klimawandelfolgenanpassung, nachhaltige Verwaltung, Umweltbildung und Fairer Handel. Zentral sind die Umsetzung und das Monitoring des Gutachtens KrefeldKlimaNeutral 2035, welches in 2023 vom Rat der Stadt Krefeld als Leitlinie für den Klimaschutz in Krefeld beschlossen wurde.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- Abgeschlossenes Studium (Diplom-Ingenieur/in (FH) oder mind. Bachelor) mit einem naturwissenschaftlichen und/oder
umweltwissenschaftlichen Schwerpunkt wie z.B. Geographie, Umwelttechnik, Umweltschutz oder Umweltwissenschaften
- Fahrerlaubnis der Klasse B *
- Fundiertes Fachwissen in den Bereichen Klimaschutz/Klimawandel/Klimawandelfolgenanpassung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
- Fähigkeit zu strukturierter, selbständiger und konzeptioneller Arbeit sowie Eigeninitiative
- Organisations-, Moderations-, Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick
- Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen und Sicherheit bei Präsentationen
- IT-Affinität insbesondere Kenntnisse von Präsentationstechniken und Präsenz in sozialen Medien
- Souveränes und freundliches Auftreten gegenüber der Bürgerschaft, der Politik und anderen Akteuren und Akteurinnen
- Teamfähigkeit und Engagement
- Einsatzbereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere zur Aktivierung privater Dritter
- Betreuung des Tools für die Fortschreibung der Treibhausgasbilanzierung inkl. der Erstellung und Auswertung von Treibhausgasbilanzen
- Mitwirkung bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
- Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsplanung zur Aktivierung von und Informationsbereitstellung für Bürgerinnen und Bürger
- Mitwirkung bei der Betreuung und Gestaltung der Internetseiten des Klimaschutzmanagements
- Mitwirkung bei der Durchführung der Klimawirkungsprüfung für Verwaltungsvorlagen
- Vertretung in Netzwerken
- Fördermittelbeschaffung einschließlich Abrechnung, Ausschreibung und Vergabe
Wir bieten Ihnen
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Moderne
Arbeitsplatzausstattung
Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
Mitarbeitendenevents
Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
LeistungsOrientierte
Bezahlung
* In der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu verschiedenen Standorten notwendig und die Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf. Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche Zwecke anerkannt wird (Wegstreckenentschädigung).
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen die Leiterin des Geschäftsbereiches VI, Frau Lauxen (Tel. 02151/86-1060) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Ellinghoven (Tel. 02151/86-1322).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.