Ab September 2026 bietet die Stadt Krefeld die Möglichkeit, die verpflichtenden Praxisabschnitte der Umschulung zu Kaufleuten für Büromanagement bei der Stadtverwaltung zu absolvieren. Die genauen Zeiträume sind vom Bildungsträger abhängig. Der Fachbereich 40 – Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst – stellt bis zu zwei Praktikumsplätze zur Verfügung. Der inhaltliche Schwerpunkt des Praktikums liegt in dem Bereich „Kaufmännische Abläufe“ und
„Assistenz und Sekretariat“.
Da die Teilnehmenden in den Sekretariaten Krefelder Schulen eingesetzt werden, weisen wir darauf hin, dass Urlaub in den Ferienzeiten zu nehmen ist. Die Arbeitszeit richtet sich nach den Gegebenheiten der jeweiligen Schule. In Krankheitsfällen des Bestandspersonals kann es zu Einsätzen an anderen Schulen oder in der Schulverwaltung kommen.
Bei entsprechender Leistung und je nach aktuellen Vakanzen ist eine Übernahme im Anschluss an die Maßnahme möglich.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung – Anschreiben, Lebenslauf, Nachweis über die Verpflichtung des Praktikums und einen Musterpraktikumsvertrag Ihres Bildungsträgers – über das Onlineformular ein.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
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Fragen zur Praxis: Frau Dünwald, Tel. 02151 86-2523
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Fragen zu den Rahmenbedingungen: Frau Dohmen, Tel. 02151 86-1323
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Moderne
Arbeitsplatzausstattung
Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.