Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung als Sachbearbeiter/in (m/w/d) für sozialpädagogische Grundsatzfragen.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder der besonderen Fachrichtung nichttechnischer Dienste fachlicher Schwerpunkt Sozialwissenschaften
oder - die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt allgemeiner Verwaltungsdienst des Landes NRW (VAP2.1) oder der besonderen Fachrichtung nichttechnischer Dienste fachlicher Schwerpunkt Sozialwissenschaften, jeweils mit dem erfolgreichen Abschluss eines Masterstudiums i.S.d. § 26 Abs. 2 LVO i.V.m. § 9 QualiVO
oder - ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Uni-Diplom oder Master) aus den Bereichen Sozialwissenschaften/Soziologie/Sozialwesen oder Erziehungswissenschaften
- Mehrjährige praktische Erfahrung in den Bereichen Bezirkssozialarbeit, Kinderschutz, Eingliederungshilfe nach § 35 SGB VIII
- Ausgeprägte Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken
- Sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG)
- IT-Kenntnisse, auch Office-Anwendungen, idealerweise Kenntnisse der im Fachbereich genutzten Fachverfahren
- Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationskompetenz
- Methodenkompetenz im Internen Kontrollsystem (IKS) sowie Kenntnisse in den Bereichen Prozessmanagement und Wissensmanagement
- Verhandlungsgeschick
- Kenntnis des Leitbildes der Stadtverwaltung Krefeld und Bereitschaft, das eigene Handeln darauf auszurichten
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Bearbeitung grundsätzlicher, und z.T. rechtsgebietsübergreifender fachlicher Fragestellungen, Koordinationsfunktion
- u.a. Mitarbeit in entsprechenden Facharbeitskreisen/- gremien sowie interkommunalen Kooperationen
- u.a. Bearbeitung von für den Fachbereich strategisch bedeutenden Einzelfallthemen mit kinder- und jugendhilfe- und leistungsrechtlichem Bezug im Rahmen des SGB VllI/ IKJHG - Sicherstellen einer einheitlichen Fachpraxis innerhalb der Abteilung Familien
- u.a. fachliche Bewertung aktueller Gesetzgebungsverfahren sowie bundesweiter Rechtsprechung zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, Vorbereitung und Entwurf genereller Arbeitsanweisungen, Bearbeitung von strategisch bedeutenden Einzelfallthemen, proaktive Erfassung fachlicher Entwicklungen und Bewertung für die Praxis, Anfertigung gutachtlicher Stellungnahmen zu Veränderungsbedarfen organisatorischer Arbeitsprozesse
- u.a. Konzeption und Durchführung von Fortbildungsangeboten zu kinder- und jugendhilfe- und leistungsrechtlichen Themen - Qualitätsmanagement/Internes Kontrollsystem/ Innenrevision/Federführung für das Qualitätshandbuch der sozialpädagogischen Aufgabenbereiche
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

Mitarbeitendenevents

Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Herr Horst Schwandt (Tel. 02151/86-3303) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
