Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung als Sachbearbeiter/in (m/w/d) Pflegekinderwesen.
Der Einsatz erfolgt befristet für die Dauer einer Abordnung der derzeitigen Stelleninhabenerin (voraussichtlich bis zum 20.08.2026)
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit/Kindheitspädagogik; jeweils mit staatlicher Anerkennung
oder - ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) der Heilpädagogik sowie - nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen - die staatliche Anerkennung
oder - ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) aus dem Bereich Erziehungswissenschaften mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
- in der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu verschiedenen Standorten notwendig und die Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf. Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche Zwecke anerkannt wird
- Aufgeschlossenheit, Engagement und wertschätzender Umgang mit Menschen, um gemeinsam mit ihnen Lösungen in schwierigen Lebenslagen zu erarbeiten
- die Fähigkeit, klar, durchsetzungsstark, aber auch ausgleichend zu kommunizieren, insbesondere wenn es um konfliktreiche Inhalte geht
- gute Kenntnisse hinsichtlich Aufgabe und Rolle des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Kinderschutzverfahren sowie bezüglich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Überprüfung und Schulung von Bewerbenden um die Aufnahme eines Pflegekindes gemäß §§ 20, 23, 32 und 33 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII): Prüfung und Information über alle rechtlichen, finanziellen, pädagogischen und psychologischen Aspekte, die für ein Pflegeverhältnis wichtig sind
- Begleitung von Pflegeverhältnissen durch regelmäßige Hausbesuche, Begleitung von Besuchskontakten, Kontakten zu Kindergärten, Schulen, der Ärzteschaft, Krankenhäusern und Psychiatrien in Absprache mit der gesetzlichen Vertretung
- Vermittlung und Koordination von begleitenden Hilfen
- Fallverantwortung gemäß §§ 27 und 33 SGB VIII
- Hilfeplanung und Hilfeplanfortschreibung gemäß §§ 36 und 41 SGB VIII
- Durchführung von familiengerichtlichen Verfahren und Mitwirkung in diesen
- Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Institutionen und Einrichtungen der Jugendhilfe, Fachkräften der Kinder- und Jugendpsychiatrie, den Schulen sowie sonstiger interner und externer Kooperationspartner/innen
- Wahrnehmung des Wächteramtes bei Gefährdung des Kindeswohls
Wir bieten Ihnen
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
jährlich bis zu zwei
Regenerationstage
Mitarbeitendenevents
Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Herr Horst Schwandt (Tel. 02151/86-3303) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.