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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Hilfen für Opfer bei sexuellem Missbrauch

Kennziffer E - 22/25/51 I zum nächstmöglichen Zeitpunkt I unbefristet I Teilzeit mit 29,5 Wochenstunden I
 EG S 15 TVöD-SuE zzgl. SuE-Zulage bis zu einer Höhe von 180,00 Euro I Bewerbungsfrist: 09. Februar 2025

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Fachberater/in (m/w/d) als „Sachbearbeiter/in (m/w/d) Hilfen für Opfer bei sexuellem Missbrauch“ im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung.

Die Stelle ist unbefristet in Teilzeit mit 29,5 Wochenstunden zu besetzen. Für die Dauer der Stundenreduzierung einer Mitarbeiterin  ist eine Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit bis hin zu einer Vollzeitbeschäftigung befristet möglich.

Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

  • ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit
    oder
    ein vergleichbarer Hochschulabschluss (z.B. in dem Studiengang Erziehungs- oder Sozialwissenschaften/Psychologie) jeweils mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen 
  • Darüber hinaus wünschenswert

  • Ausbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft
  • fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratungsarbeit
  • sehr gute Kommunikations- und Dokumentationsfähigkeiten
  • sensibler und verantwortungsbewusster Umgang mit teils traumatisierten Personen
  • Fundierte Kenntnisse §§ 8, 8a, 8b, 27 - 35 SGBVIII

Ihre Aufgaben

  • Beratung von Kindern und Jugendlichen (sowie deren Bezugspersonen) die sexuelle Gewalt erfahren haben oder bei Verdachtsfällen
  • Konzeptionierung und Durchführung von Präventionsangeboten, die passgenau auf die Herausforderungen und Bedürfnisse der jeweiligen Einrichtungen (Kindertages- und Jugendeinrichtungen, Schule, Sportvereine etc.) ausgerichtet sind
  • Beratung und Unterstützung von Einrichtungen bei der Erstellung / Aktualisierung einrichtungsindividueller Präventions- und Schutzkonzepte
  • Fachberatung für die Mitarbeiter/innen verschiedener Fachbereiche und externe Fachberatung für Institutionen und Fachkräfte
  • Prozessvorbereitung und -begleitung der Geschädigten im Falle eines Strafprozesses

Wir bieten Ihnen 


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Gesundheitsmanagement/Sport

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30 Tage Urlaub

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Betriebliche
Altersvorsorge

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Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

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Onboarding

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Sicherer
Arbeitsplatz

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Feedback/
Ideenmanagement

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jährlich bis zu zwei
Regenerationstage

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Mitarbeitendenevents

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Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

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LeistungsOrientierte
Bezahlung


Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau Silke Wintersig (Tel. 02151/ 86-3270) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/ 86-1423).


Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

Charta der Vielfalt

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