Als Trägerin von 46 städtischen Einrichtungen mit unterschiedlichen konzeptionellen Schwerpunkten und Ausrichtungen – jeweils abhängig von den Bedürfnissen der Familien am Standort - gestaltet die Stadt Krefeld die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern ab dem vierten Lebensmonat bis zum Schuleintritt im gesamten Stadtgebiet.
Der Einsatz erfolgt als pädagogische Fachkraft mit Fokus auf die Umsetzung des Bildung- und Teilhabegesetzes für Kinder mit Behinderungen bzw. zusätzlichem Förderbedarf zwischen 0 und 6 Jahren.
Eine Vergütung wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) unter Berücksichtigung Ihrer einschlägigen Berufserfahrung vorgenommen.
Wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Logopädie, Motopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie verfügen sowie die Bereitschaft mitbringen, an einer Qualifizierung im Rahmen der KiBiz-Personalverordnung teilzunehmen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung! 
Die aktuell in NRW gültige Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel auf Grund des § 54 Absatz 2 Nummer 8 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) finden Sie hier.
Ihr Profil
- eine abgeschlossene logopädische, motopädische, physiotherapeutische oder ergotherapeutische Ausbildung
 - Interesse an der frühpädagogischen Arbeit und die Bereitschaft, an einer Qualifizierung im Rahmen der KiBiz-Personalverordnung im Umfang von 160 Zeitstunden teilzunehmen (die Qualifizierungsmaßnahme ist für Sie kostenfrei und muss verpflichtend innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen werden)
 - Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern
 - Kommunikations-, Team- und Kooperationsfähigkeit
 - wertschätzende und offene Haltung gegenüber Kindern, Familien und deren Heterogenität
 - sehr gute Beobachtungs- und Dokumentationskompetenzen
 - Wissen über inklusive Pädagogik und deren Umsetzung in Kindertageseinrichtungen
 
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung bzw. zusätzlichem Förderbedarf zwischen 0 und 6 Jahren auf der Grundlage der Regelungen des SGB VIII, des KiBiz, des BTHG, der Eingliederungshilfen und der Bildungsgrundsätze NRW
 - Mitwirkung an der Erstellung von Teilhabe- und Förderplänen
 - Begleitung, Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Förderung und Erziehung ihrer Kinder
 - interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung mit Fachkräften, Therapierenden, der Ärzteschaft und Institutionen
 - Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung zukunftsfähiger, einrichtungsbezogener Konzeptionen
 - konstruktive Zusammenarbeit im Team und mit dem Träger
 
Wir bieten Ihnen
        Gesundheitsmanagement/Sport
        30 Tage Urlaub
        
            Betriebliche
            
Altersvorsorge
          
        Jährlich bis zu zwei
Regenerationstage
        
            Personalentwicklung/ 
Coaching/Mentoring
          
        Onboarding
        
            Sicherer
            
Arbeitsplatz
          
        
            Feedback/
            
Ideenmanagement
          
        Mitarbeitendenevents
        Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad, 
AG-Darlehen & 
Dienstfahrkarten
          
        
            LeistungsOrientierte 
Bezahlung
          
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle stehen Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung folgenden Personen zur Verfügung:
Frau Erika Browne-Wenglarz (Tel. 02151/86-3548)
Herr Benjamin Rações Bützer (Tel. 02151/86-3215)
Herr Udo Giermanns (Tel. 02151/86-3253)
Frau Sylke Bleckmann (Tel. 02151/86-1773)
Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/86-1423).
    
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.