Gut aufgehoben in der städtischen Kindertagesbetreuung, weil uns sowohl die Kinder, als
auch unsere Beschäftigten am Herzen liegen. Ihnen ist das Wohl der Kleinsten wichtig und Sie
möchten uns in der Verwaltung dabei aktiv unterstützen, für Kinder und ihre Familien gute Startvoraussetzungen
von Anfang an zu schaffen? Dann bewerben Sie sich bei uns als Mitarbeiter/in in der Abteilung Kinder!
Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Koordinierende Fachkraft (m/w/d) für das Familienzentrum im ersten Krefelder Haus der Bildung im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung/Abteilung Kinder.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (FH),
Diplom-Sozialarbeiter/in (FH) oder Bachelor im Bereich Soziale Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung oder ein abgeschlossenes Studium aus dem Studienbereich Erziehungswissenschaften
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur
staatlich anerkannten Erzieher/in, Heilpädagogen/
Heilpädagogin, Heilerziehungspfleger/in mit mehrjähriger Berufserfahrung in einer entsprechenden Tätigkeit
- Fachkenntnisse zu quantitativen und
qualitativen Bedarfsabfragen
- hohe Kommunikations- und
Überzeugungsfähigkeit
- gute Strategien und Methoden für eine erfolgreiche Kommunikation
- Methodenkompetenz im Bezug auf Moderation und Präsentation
- Neugierde und die Fähigkeit, Menschen
verschiedener Kulturen und sozialer Schichten
zusammen zu bringen
- Weitreichende Kenntnisse von Methoden der
Erwachsenenbildung
- Interkulturelle Kompetenzen
- Motivation zur Umsetzung und
Weiterentwicklung des Qualitätsrahmens des
Hauses der Bildung Mitte in enger Kooperation
mit der pädagogischen Hausleitung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden im außerschulischen und schulischen Bereich und aktive Teilnahme an Arbeitsgruppen
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Aufbau, Umsetzung und stetige Weiterentwicklung der qualitativen und bedarfsgerechten Ausrichtung des Zentrums für Familien im Haus der Bildung Mitte
- Erste/r Ansprechpartner/in für hilfe-und kontaktsuchende Familien in Krisen
- Organisation, Koordination, Durchführung (teilweise) sowie Sicherung der gemeinsamen Angebote und Aktivitäten des Familienzentrums von Kindertageseinrichtung und Schule
- Zusammenarbeit mit den Familien aus dem
Haus der Bildung und im Quartier
- Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
- Mitarbeit bei der Umsetzung des Qualitätsrahmens
in Bezug auf das Familienzentrums des
Hauses der Bildung bei der multiprofessionellen,
aufgabenübergreifenden Zusammenarbeit
der Akteure/innen
- Allgemeine administrative Aufgaben im Haus
der Bildung
- Erstellen von Sozialraumanalysen auf Grundlage von Daten der Jugendhilfeplanung und Bedarfsanalysen
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

jährlich bis zu zwei
Regenerationstage

Feedback/
Ideenmanagement

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

LeistungsOrientierte
Bezahlung

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Mobilitätsangebot

Mitarbeitendenevents
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau Badberg (Tel. 02151/ 86-3260) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Schweers (Tel. 02151/ 86-1362).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
