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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswerter! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.


Die von Ihnen gewünschte Position ist aktuell nicht ausgeschrieben? 
Dann freuen wir uns auf Ihre


Initiativbewerbung


Bitte teilen Sie uns in Ihrer Online-Bewerbung und in Ihrem Anschreiben mit, für welchen Bereich Sie sich interessieren und welche Qualifikationen Sie mitbringen. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen fügen Sie bitte als PDF bei.

Wir bieten Ihnen:


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Gesundheitsmanagement/Sport

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30 Tage Urlaub

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Moderne
Arbeitsplatzausstattung

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Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

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Betriebliche
Altersvorsorge

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Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

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Onboarding

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Sicherer
Arbeitsplatz

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Feedback/
Ideenmanagement

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Mitarbeitendenevents

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Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

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LeistungsOrientierte
Bezahlung


Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

Charta der Vielfalt

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