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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir mehrere 

Kindertagespflegepersonen (m/w/d) für die Spätbetreuung in Räumen der städtischen Kindertageseinrichtung Raiffeisenstraße

Kennziffer E - 338/24/51 I Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I EG S 3 TVöD-SuE I Bewerbungsfrist: 30. November 2024

Gut aufgehoben in den städtischen Kindertageseinrichtungen, weil uns sowohl die Kinder, als auch unsere Beschäftigten am Herzen liegen. Ihnen ist das Wohl der Kleinsten wichtig und Sie möchten uns dabei aktiv unterstützen, für Kinder und ihre Familien gute Startvoraussetzungen von Anfang an zu schaffen? Als Trägerin von 46 städtischen Einrichtungen mit unterschiedlichen konzeptionellen Schwerpunkten und Ausrichtungen – jeweils abhängig von den Bedürfnissen der Familien am Standort – und einem qualitativ hochwertigen Kindertagespflegeangebot gestaltet die Stadt Krefeld die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern ab dem vierten Lebensmonat bis zum Schuleintritt im gesamten Stadtgebiet.

Wenn Sie eine verantwortliche und sinnstiftende Aufgabe suchen, kontaktfreudig, flexibel und engagiert sind und sich dafür einsetzen möchten, dass berufstätigen Eltern und ihren Kindern bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie geboten werden können, erwartet Sie bei uns eine interessante und langfristige Tätigkeit in einem sicheren Beschäftigungsverhältnis.

Gesucht werden mehrere Kindertagespflegepersonen, die die persönlichen Eignungskriterien für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis (u.a. QHB – Ausbildung) erfüllen und die bereit sind im Rahmen des Angebotes Großtagespflegestelle im Angestelltenverhältnis die tägliche Spätbetreuung – beginnend ab 16 Uhr nachmittags- für max. neun Kita - Kinder in der städtischen Kita Raiffeisenstraße sicherzustellen.

Die Stellen sind nach Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages für den Sozial-und Erziehungsdienst (SUE) bewertet. Es besteht die Möglichkeit, dass Stundenvolumen von täglich zwei Stunden am Nachmittag (16-18 Uhr) durch einen vorherigen Einsatz in der Kita als Ergänzungskraft bis zu einer Gesamtstundenzahl von 39 Wochenstunden aufzustocken. Bei Besetzung der Stelle in Teilzeit besteht die Möglichkeit ausschließlich am Nachmittag zu arbeiten.


Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

    • Grundqualifizierung Kindertagespflege im Umfang von 300 Stunden nach QHB oder
    • Grundqualifizierung im Umfang von 160 Stunden nach DJI und Anschlussqualifizierung 160+ nach QHB
    • alternativ pädagogische Ausbildung ergänzt durch eine Grundqualifizierung im Umfang von mindestens 80 Stunden nach DJI
    • gültige Pflegeerlaubnis oder
    • Pflegeerlaubnis in Vorbereitung
    • mind. Sprachniveau B2
    • Darüber hinaus wünschenswert

      • In der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu verschiedenen Standorten notwendig und die Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf. Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche Zwecke anerkannt wird. 
      • alternativ pädagogische Ausbildung ergänzt durch eine Grundqualifizierung mit einem Umfang von mindestens 80 Stunden nach DJI

    Ihre Aufgaben

    • Sicherstellung der täglichen Frühbetreuung von Kita-Kindern zwischen 0 und 6 Jahren, auf der Grundlage der Regelungen des SGB VIII und des KiBiz am Standort Raiffeisenstraße
    • personengebundene Betreuung von bis zu 5 Kindern gleichzeitig, bzw. 9 Kindern bei zwei Kindertagespflegepersonen in einer Kleingruppe (Großtagespflege)
    • regelmäßige Teilnahme an gesetzlich vorge-schriebenen Fortbildungen (mind. 5 Stunden)
    • pflegerische Betreuung der Kinder beim An- und Ausziehen, Füttern u. Wickeln
    • Zusammenarbeit im Team mit der zweiten Kindertagespflegeperson, dem Kita-Team, sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und den zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung - Kinder, deren Kooperationspartnern/innen und anderen Institutionen

    Wir bieten Ihnen


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    Gesundheitsmanagement/Sport

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    30 Tage Urlaub

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    Moderne
    Arbeitsplatzausstattung

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    Regenerationstage
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    Betriebliche
    Altersvorsorge

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    Personalentwicklung/
    Coaching/Mentoring

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    Onboarding

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    Sicherer
    Arbeitsplatz

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    Feedback/
    Ideenmanagement

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    Mitarbeitendenevents

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    Moderne Mobilitäts-
    angebote wie Jobrad,
    AG-Darlehen &
    Dienstfahrkarten

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    LeistungsOrientierte
    Bezahlung


    Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Frau  Jessica Sanders (Tel. 02151/86-3065) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jennifer Schweers (Tel. 02151/86-1362).


    Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

    Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

    Charta der Vielfalt

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