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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine

Abteilungsleitung (m/w/d) Technischer Umweltschutz 

Kennziffer E - 345/24/39 I Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I EG 15 TVöD I
Bewerbungsfrist: 01. Januar 2025

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Abteilungsleitung (m/w/d) für die Abteilung Technischer Umweltschutz im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Fokus auf die Leitung der Abteilung, die aus insgesamt vier Sachgebieten mit ca. 36 Mitarbeitenden besteht. 

Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

    • Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium als Diplom-Ingenieur/in (TH/Uni) oder Master einer ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung z.B. im Bereich Umwelttechnik, Chemie oder allgemeine Umweltwissenschaften
    • Darüber hinaus wünschenswert

      • Nachgewiesene mehrjährige Berufserfahrung, auch in  Leitungsfunktionen
      • Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationskompetenzen sowie Teamfähigkeit
      • Kenntnisse in Umwelt-, Verwaltungs- und Ordnungsrecht
      • * Fahrerlaubnis der Klasse B 
      • Mehrjährige Verwaltungserfahrung

    Ihre Aufgaben

    • Fachliche und personelle Leitung der Abteilung Technischer Umweltschutz
    • Strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung/ Ausrichtung der Bereiche:
      - Untere Wasserbehörde
      - Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten
      - Untere Immissionsschutzbehörde
      - Untere Abfallwirtschaftsbehörde
    • Wahrnehmung übergeordneter Aufgaben der Unteren Umweltbehörde 
    • Vertretung der Abteilung in politischen Gremien und bei anderen Institutionen 

    Wir bieten Ihnen


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    Gesundheitsmanagement/Sport

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    30 Tage Urlaub

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    Moderne
    Arbeitsplatzausstattung

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    Homeoffice
    (Stellenabhängig) /
    flexible Arbeitszeiten

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    Betriebliche
    Altersvorsorge

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    Personalentwicklung/
    Coaching/Mentoring

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    Onboarding

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    Sicherer
    Arbeitsplatz

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    Feedback/
    Ideenmanagement

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    Mitarbeitendenevents

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    Moderne Mobilitäts-
    angebote wie Jobrad,
    AG-Darlehen &
    Dienstfahrkarten

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    LeistungsOrientierte
    Bezahlung


    * In der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu verschiedenen Standorten notwendig und die Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an, diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf. Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche Zwecke anerkannt wird.

    Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz Frau Gardner (Tel. 02151/86-2400) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Ellinghoven (Tel. 02151/86-1322).


    Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

    Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

    Charta der Vielfalt

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