Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sozialarbeiter/in (m/w/d) für die Betreuungsstelle im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Abteilung Familien.
Wenn Sie über einen Abschluss Abschluss als Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialpädagogin bzw. Diplom-Sozialarbeiter oder Diplom-Sozialpädagoge oder als Bachelor of Arts Soziale Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung, verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- erfolgreicher Abschluss als Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialpädagogin bzw. Diplom-Sozialarbeiter oder Diplom-Sozialpädagoge oder als Bachelor of Arts Soziale Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung
- fundierte Kenntnisse in der komplexen Rechtsmaterie (BtBG, BGB, VerVFG, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, etc.), sowie Kenntnisse des Verwaltungsgerichtsverfahrens insbesondere in familiengerichtlichen Verfahren
- fundierte Kenntnisse über die Inhalte und Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
- Erfahrungen beim Erstellen von gutachterlichen Stellungnahmen
- fundierte sozialarbeiterische Fachkenntnisse bei einschlägiger Berufserfahrung
- gute Kenntnisse über das soziale Betreuungs- und Versorgungsnetzwerk in Krefeld
- gute Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungsfähigkeit
- hohe Kommunikations-, und Konfliktfähigkeit
- hohe Belastbarkeit und Organisationsfähigkeit
Ihre Aufgaben
- Unterstützung des Betreuungsgerichts durch gutachterliche Stellungnahmen gem. § 8 des Betreuungsbehördengesetzes
- Erstellung eines Sozialberichtes im Rahmen der gerichtlichen Anhörung sowie die Mitteilung und Aufklärung eines Sachverhaltes, den das Betreuungsgericht für aufklärungsbedürftig hält
- Sachverhaltsaufklärung: persönliche, gesundheitliche und soziale Situation der Betroffenen
- Ermittlung / Feststellung des Betreuungsaufwandes, Erforderlichkeit und Umfang der Betreuung einschließlich geeigneter anderer Hilfen
- Einlegung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichtes -
Gewinnung geeigneter vereins-, berufsmäßiger
sowie ehrenamtlicher Betreuer/innen (auch in
Amtshilfeverfahren)
- Betreuerauswahl unter Berücksichtigung des Vorrangs der Ehrenamtlichkeit vornehmen (prüfen und festlegen)
- Bereitstellung bzw. Erstellung und Weiterentwickelung von Qualifizierungsangeboten für ehrenamtliche so wie berufsmäßige Betreuer/innen - Beratung von Bürgern und Bürgerinnen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zur Vermeidung von rechtlichen Betreuungen
- Beratung und Vermittlung von anderen Hilfen für die nach § 1896 BGB Betreuungsbedarf besteht, aber kein Betreuer bestellt wird
- Zu- und Vorführungen von Betroffenen im Rahmen freiheitsentziehender Maßnahmen (hoheitliche Aufgabe)
Wir bieten Ihnen
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Herr Schwandt (Tel. 02151/86-3303) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Katrin Franz (St. Töniser Str. 60, Zimmer 0.27, Tel. 02151/86-1317).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
