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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Einsatzvorbereitung und Brandmeldeanlagen B - Dienst

Kennziffer E-27/25/37 I Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I A 12 L2E1 LBesG I Bewerbungsfrist: 16. Februar 2025

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in (m/w/d) Einsatzvorbereitung und Brandmeldeanlagen für die Abteilung 372 im Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz. Der Einsatz erfolgt auf einer Feuerwache nach dienstlicher Erfordernis.

Wenn Sie über eine der im Profil genannten Qualifikationen verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

    • Laufbahnbefähigung für die LG 2.1., gem. LVO Feu NRW 
    • VdS-Lehrgang - Brandmeldeanlagetechnik - oder die Bereitschaft, diesen zu absolvieren 
    • uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit (G26.3, vollständiger Masernschutz)
    • Darüber hinaus wünschenswert

      • mehrjährige Erfahrung als Zugführer/in im B-Dienst
      • gute EDV Kenntnisse und Organisationsgeschick
      • umfangreiches Wissen zu UVV, Standard-Einsatzregeln, FwDV, sowie Kenntnisse zur Stabsarbeit, Landeskonzepten und zu den örtlichen Einsatzkonzepten
      • Fachkompetenz in der Anwendung von Rechtsgrundlagen (z.B. BHKG, Feuerwehrdienstvorschriften, etc.)

    Ihre Aufgaben

    • Planung, Erstellung und Überarbeitung von Einsatzkonzepten, -taktiken und Standardeinsatzregeln
    • Beurteilung von einsatzrelevanten Straßensperrungen, Sondernutzungen und Veranstaltungen im Stadtgebiet und Festlegung von geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung der Belange des abwehrenden Brandschutzes der Feuerwehr.
    • Prüfung von Brandmeldeanlagen auf Einhaltung techn. Bestimmungen wie TAB der Feuerwehr als Voraussetzung für eine Aufschaltung auf die Alarmübertragungsanlage der Feuerwehr
    • Einsatzleitungsdienst in der Funktion als Einsatzleiter*in im B- Dienst, sowie Hintergrunddienst
    • Festlegung der erforderlichen Abwehrmaßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben nach BHKG NRW im Einsatzdienst
    • Mitglied der rückwärtigen Feuerwehreinsatzleitung (FEL)
    • Mitglied der technischen Einsatzleitung (TEL)

    Wir bieten Ihnen


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    Gesundheitsmanagement/Sport

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    Mitarbeitendenevents
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    Moderne
    Arbeitsplatzausstattung

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    Feedback/
    Ideenmanagement
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    Sicherer Arbeitsplatz
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    Personalentwicklung/
    Coaching/Mentoring








    Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz Herr Kai Günther (Tel. 02151/8213-1200) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jennifer Schweers (Tel. 02151/86-1362).


    Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

    Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

    Charta der Vielfalt

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