Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Abteilung Liegenschaftskataster im Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften mit dem Fokus auf die Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Der Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften gliedert sich in 6 Abteilungen. In diesen werden neben den Aufgaben der Vermessung, des Liegenschaftskatasters und der Grundstückswertermittlung auch Maßnahmen zur Umsetzung der Bauleitplanung wahrgenommen.
Die Aufgabe der Abteilung Flächenmanagement und Liegenschaften besteht vorrangig darin, die unbebauten Grundstücke der Stadt Krefeld zu bewirtschaften, anzukaufen oder zu verkaufen. Die Bereitstellung von georeferenzierten Datengrundlagen mittels Geoportalen und Kartendarstellungen für die gesamte Stadtverwaltung wie auch für die Bürgerschaft, runden das Dienstleistungsangebot des Fachbereiches ab.
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und Gebäude für das gesamte Stadtgebiet aktuell dargestellt und beschrieben. So gibt es in Krefeld auf rund 138 km² Fläche mehr als 80.000 Flurstücke und es werden fast 125.000 Gebäude im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Es enthält darüber hinaus die Eigentümerangaben, Angaben zur tatsächlichen Nutzung der Flurstücke sowie zur charakteristischen Topographie und die Ergebnisse der Bodenschätzung für landwirtschaftliche Flächen. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung und liefert damit die Grundlagen für jeden Eigentumsübergang.
Ihr Profil
- Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. des Verwaltungslehrgangs I
- Fähigkeit, Lagepläne und Karten zu lesen und zu verstehen, sowie die Bereitschaft, Vermessungsrisse lesen zu lernen
- gute Kommunikationskompetenz, insbesondere auch mit schwierigen Gesprächspartnern/-partnerinnen
- sorgfältiges Arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Terminen
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in fachspezifische Softwareverfahren einzuarbeiten
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht nach § 16 Abs. 1 VermKatG NRW
- Auswertung der Fertigstellungsmitteilungen der Bauaufsichtsbehörde oder weiteren Hinweisen auf das Bestehen noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesener Bauten und Aufforderung der Betroffenen, der Gebäudeeinmessungspflicht nachzukommen; Überwachung und Dokumentation des Verfahrens
- Erfassung von Änderungshinweisen für topografisch bedeutsame Bauwerke und Gebäude, die nicht der Einmessungspflicht unterliegen und zukünftig durch Digitalisierung aus aktuellen Luftbildern im Liegenschaftskataster nachzuweisen sind
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Moderne
Arbeitsplatzausstattung

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

Mitarbeitendenevents

Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften Frau Camilla Dünnwald (Tel. 02151/86-3840) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Herr Werner Kondermann (Tel. 02151/86-1319).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
