Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Gesundheitsingenieur/in (m/w/d) für den Fachbereich Gesundheit, Gartenstr. 32, 47798 Krefeld.
Der Einsatz erfolgt in einem multiprofessionellen Team im Bereich des Infektions- und Gesundheitsschutzes / Umwelthygiene.
Wenn Sie gemeinsam mit Fachleuten verschiedener Disziplinen die Qualität im Gesundheitswesen sichern und die Förderung gesunder Lebensweisen verantwortungsvoll vorantreiben wollen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung.
Ihr Profil
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom oder Bachelor) der Fachrichtung Umwelt- und Hygienetechnik, im Sicherheitsingenieurwesen oder im Bereich des Gesundheitswesens alternativ ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in einer vergleichbaren Fachrichtung oder
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom oder Bachelor) im Bereich des Gesundheitswesens oder in einer vergleichbaren Fachrichtung und gute Kenntnisse der Verfahrenstechnik der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung sowie der relevanten allgemein anerkannten Regeln der Technik
- nachgewiesene mehrjährige Berufserfahrung als Gesundheitsingenieur/in im öffentlichen Gesundheitswesen (vorzugsweise im Gesundheitsamt)
- gute Kenntnisse zu DIN-Normen, Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und weitere Regelwerke sind wünschenswert. Das Engagement, sich diese ggf. bei Antritt der Stelle anzueignen, wird vorausgesetzt.
- Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung und im Bedarfsfall den Dienst auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu verrichten (Bereitschaftsdienst)
- selbstständige Arbeitsweise, innovatives und strategisches Denken sowie Überzeugungskraft und ein hohes Verantwortungsbewusstsein
- ausgeprägte Anwendungskenntnisse im Umgang mit Standardsoftware (MS Office) und die Bereitschaft, sich in spezielle EDV-Fachverfahren (Micropro, etc.) einzuarbeiten
- Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW gegen eine entsprechende Wegstreckenentschädigung für dienstliche Zwecke einzusetzen
Darüber hinaus wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Umsetzung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), insbesondere Überwachungstätigkeiten auf Grundlage der Verordnung und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gutachterliche Stellungnahmen zu gesundheitlich relevanten Projekten und Vorhaben insbesondere im Planungsrecht, Baurecht, Wasserrecht sowie Bundesimmissionsschutzrecht
- Gesundheitsgefährdungsbeurteilung und Risikoabschätzung sowie Festlegung von Interventionsmaßnahmen im Zuge von Störfällen
- Hygienische und technische Überwachung von Schwimmbädern und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie raumlufttechnischen Anlagen in medizinischen Einrichtungen
- Mitwirkung bei Maßnahmen nach der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BIm-SchV)
Wir bieten Ihnen
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Moderne
Arbeitsplatzausstattung
Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten
Betriebliche
Altersvorsorge
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Feedback/
Ideenmanagement
Mitarbeitendenevents
Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen die Leiterin des Fachbereichs Gesundheit Frau Kirstin Lintjens (Tel. 02151/86-3581) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Anke Axnick (Tel. 02151/ 86-1480).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.