Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Psychologen / Psychologin (m/w/d),
Psychologischen Psychotherapeuten /
Psychologische Psychotherapeutin (m/w/d) oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten / -Psychotherapeutin (m/w/d) für die Abteilung 404 - Psychologischer Dienst im Fachbereich 40 - Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst mit dem Fokus auf die Erziehungs- und Familienberatung sowie therapeutischer Intervention auch in krisenhaften Situationen.
Der Psychologische Dienst der Stadt Krefeld bietet unter kommunaler Trägerschaft sowohl Erziehungs- und Familienberatung nach § 28 SGB VIII als auch schulpsychologische Beratung an und ist mit den wesentlichen örtlichen Akteur/innen der psychosozialen, gesundheitlichen und schulischen Versorgung gut vernetzt. Geleistet wird die Arbeit von einem multiprofessionellen Team aus rund 20 Fachkolleg/innen. Entsprechend vielfältig sind das Anforderungsprofil und die Entwicklungsmöglichkeiten der ausgeschriebenen Stelle.
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- ein Abschluss als Psychologische/r Psychotherapeut/in
oder - ein Abschluss als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
oder - ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Uni-Diplom oder Master)
und
idealerweise eine abgeschlossene bzw. begonnene Therapieausbildung
(Psychologische/r Psychotherapeut/in oder
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in)
oder - ein abgeschlossenes Studium der Psychotherapie (Master)
und
idealerweise eine abgeschlossene bzw. begonnene fachspezifische Weiterbildung (Fachpsychotherapeut/in für Kinder und Jugendliche
oder Fachpsychotherapeut/in für Erwachsene)
Darüber hinaus wünschenswert
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sowie auf dem Gebiet der Psychodiagnostik
- ein hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität
- die Bereitschaft, die eigene Professionalität laufend zu evaluieren und weiter zu entwickeln
- gute Kommunikationsfähigkeit und ausgeprägte Teamorientierung
Ihre Aufgaben
- Therapeutische Einzelfallhilfe und Einzelfallübergreifende Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien sowohl im Bereich Erziehungs- und Familienberatung als auch bei schulischen Problemen
- Psychologische Diagnostik im Einzelsetting und in Kleingruppen
- Therapeutische Intervention und Beratung bei emotionalen Störungen
- Verfassen von Berichten, Stellungnahmen und Gutachten für Dritte
- Fachberatung und Zusammenarbeit mit den lokalen Institutionen der psychosozialen und schulischen Versorgung
- Konzeptionelle Planung, Durchführung und Auswertung von Projekten
- Teilnahme an Fortbildung und Supervision
Wir bieten Ihnen

Gesundheitsmanagement/Sport

30 Tage Urlaub

Moderne
Arbeitsplatzausstattung

Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

Betriebliche
Altersvorsorge

Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

Onboarding

Sicherer
Arbeitsplatz

Feedback/
Ideenmanagement

Mitarbeitendenevents

Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst Herr Thomas Aigner (Tel. 02151/363267-0) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Leonie Beyer (Tel. 02151/86-1317).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.
