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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n

Hygienefachkraft, Hygienekontrolleur/in, Gesundheitsaufseher/in (m/w/d)

Kennziffer E - 337/24/53 I zum nächstmöglichen Zeitpunkt I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I
 EG 9 a TVöD I Bewerbungsfrist: 24. November 2024

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Hygienefachkraft, Hygienekontrolleur/in, Gesundheitsaufseher/in (m/w/d) für den Fachbereich Gesundheit, Gartenstraße 30, 47798 Krefeld.

Wenn Sie über eine im Profil genannte Qualifikation verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Der Einsatz erfolgt in einem multiprofessionellen Team im Bereich des Infektions- und Gesundheitsschutzes / Umwelthygiene.

Ihr Profil

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Hygienekontrolleur/in (Gesundheitsaufseher/in) oder
  • abgeschlossene mindestens dreijährige einschlägige Berufsausbildung mit zusätzlicher Weiterbildung zur Hygienefachkraft und Erfahrungen im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Darüber hinaus wünschenswert

  • Erfahrung im Tätigkeitsfeld der Infektions- und Umwelthygiene
  • sicherer Umgang mit dem Trinkwasserinformationssystem „Teis“ und „SurvNet@RKI
  • Engagement und Einsatzfreude
  • Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeit in einer Teamstruktur
  • Bereitschaft, im Bedarfsfall Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit wahrzunehmen
  • Führerschein der Klasse B, verbunden mit der Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung Ihres Privatwagens als anerkanntes Kraftfahrzeug

Ihre Aufgaben

  • Überwachungstätigkeiten nach der Trinkwasserverordnung
  • Überwachung von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen sowie Schwimm- und Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen
  • Ermittlungen bei meldepflichtigen und übertragbaren Krankheiten sowie Einleitung von Interventionsmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Hygieneüberwachung von überwachungspflichtigen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).
  • Mitwirkung bei Genehmigungs- und Planungsverfahren, die gesundheitliche Belange der Bevölkerung berühren

Wir bieten Ihnen 


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Gesundheitsmanagement/Sport

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30 Tage Urlaub

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Moderne
Arbeitsplatzausstattung

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Homeoffice
(Stellenabhängig) /
flexible Arbeitszeiten

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Betriebliche
Altersvorsorge

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Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring

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Onboarding

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Sicherer
Arbeitsplatz

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Feedback/
Ideenmanagement

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Mitarbeitendenevents

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Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten

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LeistungsOrientierte
Bezahlung


Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen die Leiterin des Fachbereichs Gesundheit Frau Kirstin Lintjens (Telefon: 0 2151/86-3581) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Anke Axnick (Tel. 02151/86-1480).


Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

Charta der Vielfalt

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